Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung

Die Vorteile einer angeordneten Testamentsvollstreckung liegen auf der Hand:

Mit einem Testament oder Erbvertrag und der Anordnung der Testamentsvollstreckung stellen Sie sicher, dass Ihr letzter Wille umgesetzt wird.

Als Testamentsvollstrecker stehen wir in der gesetzlichen Pflicht nach § 2203 BGB die letztwilligen Verfügungen zur Ausführung zu bringen.

 

Testamentsvollstreckung bedeutet also:

  • Vereinfachung und Sicherstellung der Nachlassabwicklung
  • Langfristiger Schutz des Nachlasses vor Vermögensverfall oder Fehlanlagen
  • Schutz des Vermögens vor dem ungewollten Zugriff Dritter wie z.B. Eigengläubiger der Erben,
  • Sozialamt, Insolvenzverwalter
  • Erfüllung karitativer Zwecke (z.B. Stiftungsgründung)
  • Sicherung Ihres Familienvermögens
  • Sicherung Ihres Unternehmens

 

Bei unserer Tätigkeit werden wir von einem erfahrenen Team von Experten unterstützt.

 

Testamentsvollstreckung sollte anordnen:

  • derjenige, der schutzbedürftige Angehörige hat (minderjährige Kinder)
  • Unternehmer
  • Versorger von Behinderten (Behindertentestament!)
  • Vorhandene umfangreiche Vermögenswerte
  • Patchwork-Familien
  • Stifter
  • Immobilienbesitzer
  • jeder, der Streit in der Familie vermeiden möchte