Die Vorteile einer angeordneten Testamentsvollstreckung liegen auf der Hand:
Mit einem Testament oder Erbvertrag und der Anordnung der Testamentsvollstreckung stellen Sie sicher, dass Ihr letzter Wille umgesetzt wird.
Als Testamentsvollstrecker stehen wir in der gesetzlichen Pflicht nach § 2203 BGB die letztwilligen Verfügungen zur Ausführung zu bringen.
Testamentsvollstreckung bedeutet also:
- Vereinfachung und Sicherstellung der Nachlassabwicklung
- Langfristiger Schutz des Nachlasses vor Vermögensverfall oder Fehlanlagen
- Schutz des Vermögens vor dem ungewollten Zugriff Dritter wie z.B. Eigengläubiger der Erben,
- Sozialamt, Insolvenzverwalter
- Erfüllung karitativer Zwecke (z.B. Stiftungsgründung)
- Sicherung Ihres Familienvermögens
- Sicherung Ihres Unternehmens
Bei unserer Tätigkeit werden wir von einem erfahrenen Team von Experten unterstützt.
Testamentsvollstreckung sollte anordnen:
- derjenige, der schutzbedürftige Angehörige hat (minderjährige Kinder)
- Unternehmer
- Versorger von Behinderten (Behindertentestament!)
- Vorhandene umfangreiche Vermögenswerte
- Patchwork-Familien
- Stifter
- Immobilienbesitzer
- jeder, der Streit in der Familie vermeiden möchte